Friedhofsverwaltung der Friedhöfe
in Mestlin, Ruest, Groß Niendorf, Techentin, Hohen Pritz,
Below, Kladrum, Wessin, Bülow
Insgesamt neun Friedhöfe stehen in der Verwaltung unserer Kirchengemeinde. Der Friedhof in Ruest ist für Beisetzungen geschlossen, auf allen anderen Friedhöfen können Beisetzungen stattfinden. Die Ruhefrist beträgt für alle Grabstellen 25 Jahre. Bei der Wahl einer Grabstelle entsteht oft die Sorge, wer die Pflege später übernehmen kann und wird. Auf allen Friedhöfen gibt es eine Fläche, die für so genannte Rasengrabstellen vorgesehen ist (für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen). Beim Kauf einer solchen Grabstelle wird einmalig die Pflege für die gesamten 25 Jahre bezahlt. Es ist eine Rasenfläche, die regelmäßig gemäht wird und auf der ein kleiner Stein im Boden eingelassen werden kann. Weitere Pflege ist nicht erforderlich. Eine Blumenvase und/ oder eine kleine Blumenschale können aufgestellt werden.
Auskunft zu allen Fragen
bei Pastor Taetow (Tel. 038 727 – 81 584) oder
bei der Zentralen Friedhofsverwaltung in Güstrow, Frau Stecker (038 43 – 46 56 131).
Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland haben die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden Mestlin, Techentin und Kladrum die zur Zeit gültige Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirchen zu Mestlin, Ruest, Hohen Pritz, Groß Niendorf, Techentin, Below, Kladrum, Bülow und Wessin beschlossen.